Corona

Liebe Vereinsmitglieder,

besondere Zeiten erfordern besondere Massnahmen um wieder den Sportbetrieb aufnehmen zu können. Daher hat der Vorstand ein Hygienekonzept erstellt um hier den rechtlichen Anforderungen der Landesregierung gerecht zuwerfen um unter den gegebenen Auflagen ein Sportbetrieb zu ermöglichen. Dieses Konzept wird in Zukunft den aktuellen Bedingungen und Vorgaben angepasst werden.

Dieses Konzept muss eingehalten werden – und es wird auch kontrolliert werden durch den Hygienebeauftragen und ggf. auch durch das Ordnungsamt oder der Ortsgemeinde. Das Amt des Hygienebeauftragten habe ich hier übernommen und daher bitte ich dieses Konzept einzuhalten.

Im folgenden findet Ihr hier alle relevanten Dokumente.

Letztes Update – 16.02.2022 – basierend auf der 29. Coronaverordnung

Stand Dezember 2021

Regelung für gedeckte Anlagen (Innenbereich)

Nach der 29. Corona Bekämpfungsverordnung gilt in ganz Rheinland-Pfalz in allen gedeckten Anlagen, also im Innenbereich, für den Sport- und Wettkampfbetrieb die 2G-plus-Regel.

Im Innenbereich können damit nur noch Geimpfte, Genesene und ihnen gleichgestellte Personen teilnehmen (Kinder bis drei Monate nach dem 12. Geburtstag), wenn sie zusätzlich über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis verfügen. Die Testpflicht gilt nicht für Kinder bis drei Monate nach dem 12. Geburtstag und für ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre, wenn diese geimpft oder genesen sind sowie für Erwachsene, die bereits ihre dritte Impfung erhalten haben. Zusätzlich können max. 25 nicht immunisierte Minderjährige teilnehmen. Diese unterliegen der Testpflicht, sofern sie älter als drei Monate nach dem 12. Geburtstag sind. Möglich ist auch ein vom Übungsleiter kontrollierter Selbsttest vor Ort. Die Testung in der Schule hat keine Gültigkeit mehr.

Es gilt zusätzlich die Kontaktverfolgung.

Regelungen für den Außenbereich

Für den Sport- und Wettkampfbetrieb im Außenbereich gilt mit der 29. Verordnung grundsätzlich im Erwachsenenbereich die 2G Regel. Damit können auch beim Sportbetrieb im Außenbereich nur noch geimpfte und genesene sowie ihnen gleichgestellte Personen (Kinder bis drei Monate nach dem 12. Geburtstag) teilnehmen sowie unbegrenzt nicht immunisierte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre. Nicht immunisierte erwachsene Personen dürfen im Außenbereich nur noch im Rahmen der allgemeinen Kontaktbeschränkungen teilnehmen (Angehörige des eigenen Hausstands plus höchstens zwei Personen eines weiteren Hausstandes). Eine Testpflicht besteht im Außenbereich nicht.

Die Verordnung gilt bis einschließlich 17. Februar 2022.

Für den Vorstand – Sven Gerlach 1. Vorsitzender des TuS Spay e.V.

TuS Spay – COVID19 Teilnehmereinverständniserklärung

TuS Spay – COVID19 Kenntnisnahme ÜL

TuS Spay – COVID19 Checkliste Übungsleiter

TuS Spay – COVID19 Checkliste Teilnehmer

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